Eine Arbeit von KLEINWERKSTATT

Die Immobilienanwältinnen

Kunde

Barbara Hoeck-Eisenbach, Angélique Semmler

Marke

Die Immobilienanwältinnen

Projektzeitraum

seit 2016

Leistungen

Corporate Design, Logo, Webdesign

Gemeinsam mit

Felix Schmidt, rethink digital

Barbara Hoeck-Eisenbach wollte sich selbstständig machen und kam mit einem klaren Auftrag zu uns: Sie brauchte eine Webseite. Im Gespräch zeigte sich schnell, dass ihr eine Webseite allein wenig nützen würde.

Aus einem Webauftrag wurde ein Markenauftrag

Rechtsanwälte treten üblicherweise unter ihrem Nachnamen auf. Nur sagt ein Nachname nichts darüber, wofür jemand steht, und für den Anfang einer eigenen Kanzlei ist das eine dünne Grundlage. Bevor also eine Webseite entstehen konnte, musste feststehen, was auf ihr stehen sollte.

Wir haben uns umgesehen, wie Kanzleien im Immobilienrecht auftreten, und überall dasselbe Bild gefunden: gedeckte Blautöne, betont traditionell, überwiegend männlich. Wer sich dort einreiht, ist von seinen Mitbewerbern kaum zu unterscheiden. Wir haben ihr deshalb eine Marke vorgeschlagen, die das Fach benennt statt einer Person: „Die Immobilienanwältin“.

Auffallen, ohne die Seriosität zu verlieren

Die Marke sollte deutlich aus der Reihe fallen: farbig und vor allem weiblich. Verspielt durfte sie trotzdem nicht wirken, denn eine Anwältin, die man nicht ernst nimmt, hat nichts gewonnen. Dazu kam das Berufsrecht, das Anwälten bei der eigenen Darstellung engere Grenzen setzt als anderen Berufen. Weil sie eine unserer ersten Kundinnen aus dieser Branche war, haben wir erst geklärt, was ein Anwaltsauftritt darf, und dann gestaltet.

Ein A, ein Giebel, ein Baum

Entstanden ist ein großes A, dessen rechte Hälfte als Fläche in kräftigem Beerenrot steht. A wie Anwältin, und weil die Schrägen oben zusammenlaufen, zugleich der Giebel eines Hauses. Das ausgesparte Paragrafenzeichen darin steht für das Recht. Es ragt so schlank neben dem Giebel auf, dass es sich auch als Baum vor dem Haus lesen lässt.

Das Logo: ein großes A in Beerenrot, dessen Schräge einen Hausgiebel bildet, mit einem geschwungenen Paragrafenzeichen darin, daneben der Name Die Immobilienanwältin

Das Beerenrot wirkt freundlich und setzt sich deutlich vom Blau der Branche ab, die klassische Schrift daneben fängt es wieder ein. Aus dieser einen Form ist alles Weitere entstanden: Visitenkarte und Briefbogen, die Webseite, ein Ratgeber, die Weihnachtskarten.

Was daraus geworden ist

Die Webseite ging im Januar 2017 online. Wie die Marke aufgenommen wurde, hat die Kundin selbst öffentlich beschrieben:

„Herr Chimiczewski hat mein Logo entwickelt und ist für das Design meiner Website zuständig. Ich bin mit der Gestaltung zu 100% zufrieden und erhalte viele Reaktionen, die mir die Professionalität seiner Arbeit bestätigen. Der Kundenandrang spricht für sich.“

Barbara Hoeck-Eisenbach, 2017

Fünf Jahre später führte das Berliner Anwaltsblatt die Kanzlei unter dem Markennamen statt unter dem Namen der Anwältin.

„Dass sie gute Ideen hat, zeigt sich schon daran, dass sie im Internet unter der clever gewählten Marke ‚die Immobilienanwältin‘ unterwegs ist.“

Berliner Anwaltsblatt, Heft 11/2022, Rubrik Berliner Anwaltsverein

Als aus einer zwei wurden

2024 kam eine zweite Rechtsanwältin dazu, und ein Name im Singular trägt keine zwei. Ein Neuanfang hätte acht Jahre Wiedererkennung gekostet; für eine Kanzlei, die von Empfehlung lebt, wäre das ein hoher Preis gewesen. Nötig war er nicht: Aus „Die Immobilienanwältin“ wurde „Die Immobilienanwältinnen“. Aus Singular wurde Plural, das Logo wurde neu gefasst, Farben und Aufbau blieben.

Visitenkarte von 2016 mit der Wortmarke Die Immobilienanwältin im Singular
Visitenkarte von 2024 mit der Wortmarke Die Immobilienanwältinnen im Plural

Links 2016, rechts 2024. Am Schriftzug sind drei Buchstaben dazugekommen.

Auch die Adresse der Webseite steht bis heute im Singular; die Pluralform leitet dorthin um. Was eingeführt ist und funktioniert, stellt man nicht um, nur weil der Name daneben gewachsen ist.

Kurz gefragt

Darf eine Kanzlei unter einem anderen Namen auftreten als dem des Anwalts?

Neben dem eigenen Namen ja. Rechtsanwälte müssen unter ihrem Nachnamen auftreten, dürfen daneben aber eine Kurzbezeichnung führen; Sach- und Fantasiebezeichnungen sind zulässig, solange sie sachlich bleiben und nichts vortäuschen, etwa eine Kanzleigröße, die es nicht gibt. „Die Immobilienanwältin“ benennt das Fach und wurde erst zu „Die Immobilienanwältinnen“, als tatsächlich eine zweite Anwältin dazukam.

Wie findet man einen guten Kanzleinamen?

Indem man fragt, wonach Mandanten suchen. Ein Nachname sagt nichts darüber, wofür jemand steht, und ist gerade am Anfang einer eigenen Kanzlei eine dünne Grundlage. Wer sein Fach benennt, wird von Leuten gefunden, die die Kanzlei nicht kennen. Fünf Jahre nach dem Start führte das Berliner Anwaltsblatt unsere Kundin unter dem Markennamen statt unter ihrem eigenen.

Welche Farben passen zu einer Kanzlei?

Üblich sind gedeckte Blautöne, und genau deshalb sind sie das schwächste Mittel, sich zu unterscheiden. Entscheidend ist nicht die Farbe allein, sondern was sie einfängt: Bei den Immobilienanwältinnen steht ein kräftiges Beerenrot neben einer klassischen Schrift, wie man sie aus Büchern und von Urkunden kennt. Die Farbe fällt auf, die Schrift hält die Seriosität, und das Berufsrecht verlangt beides zusammen.

Was steckt im Logo der Immobilienanwältinnen?

Drei Bedeutungen in einer Form. Das große A steht für die Anwältin und liest sich zugleich als Giebel eines Hauses; das ausgesparte Paragrafenzeichen darin steht für das Recht und lässt sich auch als Baum vor dem Haus lesen. Ein Haus musste deshalb nicht gezeichnet werden.

Am Anfang steht ein Telefonat, es kostet Sie nichts.

Remy Chimiczewski, Porträt

Remy Chimiczewski

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